Ab 1. 12. 2013 gilt ein neuer Grenzwert von 10 µg/l für Blei im Trinkwasser. Trinkwasser, das durch Bleileitungen geflossen ist, hält diesen Grenzwert in der Regel nicht ein. Bleirohre sollten deshalb durch andere Materialien ersetzt werden.
Die Innenbeschichtung der Rohre mit Epoxid-Harz oder die Verwendung von Trinkwasserfiltern sind keine geeigneten Maßnahmen, um den Grenzwert einzuhalten.
Übergangsfrist für Gebäudeeigentümer
Am 30. November endete die Übergangsfrist für Gebäudeeigentümer und Wasserversorger zum Austausch der Rohre. Bis dahin sollten Bleirohre ersetzt werden.
Die gesundheitsschädigende Wirkung von Blei ist schon lange bekannt. Blei ist ein Nervengift und kann die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen. Besonders gefährdet sind schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kinder.
Blei Grenzwert im Trinkwasser
Ab 1. Dezember 2013 müssen Vermieter laut Trinkwasserverordnung über noch vorhandene Bleileitungen informieren. Betroffen sind vor allem Gebäude in Nord- und Ostdeutschland, wo noch bis Anfang der 70er Jahre teilweise Bleirohre verlegt wurden. Seit 1973 wurden keine Bleileitungen mehr verbaut. Aber auch Rohrverbinder, Armaturen, Apparate und Pumpen können Blei ins Trinkwasser abgeben.
Nur Anlagenteile welche einen Herstellernachweis besitzen können geprüft werden. Sogenannte „No Name Produkte“ sind zwar billig jedoch nicht sicher?
Unabhängig von noch vorhandenen Bleileitungen sollte man grundsätzlich das Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen ablaufen lassen bis es frisch und kühl aus der Leitung kommt. Quelle: Umweltbundesamt
Trinkwasser wird Bleifrei
Die Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes können Sie hier nachlesen.
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