Produzierende Unternehmen mit hohem Stromverbrauch konnten bisher den Spitzenausgleich nach § 55 des Energie- und § 10 des Strom-Steuergesetzes problemlos beantragen. Ab 2013 aber gelten neue Regeln: Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder des Umweltmanagementsystems nach EMAS wird für große Unternehmen nun eine Voraussetzung für die steuerliche Entlastung.
Neuregelung der Energiesteuer ab 2013
In seiner Sitzung am 23. November 2012 hat der Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes gebilligt, das den so genannten „Spitzenausgleich“ regelt. Mit der Billigung des Bundesrates wird der Spitzenausgleich für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ab dem 1. Januar 2013 auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.
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Quelle: IHK Stuttgart